Perimeterverordnung im Kanton Nidwalden
Im Kanton Luzern werden oftmals die Kosten für den Unterhalt oder die Instandhaltung einer Privatstrasse durch die Anwohner im Perimeterverfahren verteilt. Einige Grundeigentümer gründen sogar vorausschauend eine Privatstrassengenossenschaft und kennen eine jährliche Unterhaltspflicht.
Dieses Vorgehen ist hingegen in anderen Kantonen weniger verbreitet. Sei es, weil der Grundeigentümerbeitrag anders geregelt ist oder weil sich die Anwohner auf eine andere Kostenverteilung, unabhängig von der Perimeterverordnung, einigen können.
Der Kanton Nidwalden kennt nun seit dem 1. Juni 2016 auch eine Perimeterverordnung, welche das Verfahren zur Beitragsberechnung definiert. Gibt es also bei einer Strasse oder einem anderen Objekt Restkosten zu verteilen, kann nun auf die Perimeterverordnung zurückgegriffen werden.
Diese Nidwaldner Perimeterverordnung durften wir jetzt zum ersten Mal auch auf einer Privatstrasse, bei der Unterhaltsarbeiten anstehen, anwenden. Bevor die Arbeiten beginnen, wollten die Anwohner regeln, wie anschliessend die Kosten verteilt werden. Dafür haben wir einen Entwurf für einen Kostenverteiler nach Perimeterverordnung ausgearbeitet - für eine faire und neutrale Verteilung der Kosten.